Prinzipiell sollen die Impfungen bereits vor Beginn der Schwangerschaft durchgeführt werden (Prepare for pregnancy). Eine gute Gelegenheit dazu besteht in unserer Ordination. Insbesondere soll vor der Schwangerschaft überprüft werden, ob z.B. zwei Masern-Mumps-Röteln-Impfungen durchgeführt worden sind. Fehlende Impfungen sind ehest nachzuholen (auch Diphterie-Tetanus). Dringend empfehlenswert ist es, die Immunität gegen Varizellen (Schafblattern) sicherzustellen; bei ungeschützten (seronegativen) Frauen wird eine Impfung mindestens drei Monate vor der Empfängnis empfohlen.

Generell können während der Schwangerschaft Impfungen mit Totimpfstoffen durchgeführt werden, jedoch ist ein Verschieben der Impfung in das 2. oder 3. Drittel der Schwangerschaft als generelle Vorsichtsmaßnahme angezeigt.

Da die Grippe (Influenza) während der Schwangerschaft nicht unbedenklich ist, wird die gut verträgliche Impfung gegen Grippe zum eigenen Schutz (und zum Schutz des Neugeborenen) im 2. oder 3. Drittel der Schwangerschaft vor (und ev. auch noch während) der Influenzasaison empfohlen.

Die Schwangerschaft ist eine Kontraindikation für Lebendimpfungen (Masern, Mumps, Röteln, Varizellen), allerdings ist ein Impfrisiko eher theoretisch. Bei versehentlicher Rötelnimpfung während der Schwangerschaft wurde noch kein Fall einer Schädigung des Ungeborenen bekannt. Eine versehentliche Rötelnimpfung ist daher kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Das Risiko einer Schafblatternimpfung während der Schwangerschaft ist unbekannt.

Obwohl Reisen in Gelbfiebergebiete während der Schwangerschaft bis nach der Entbindung verschoben werden sollen, können Schwangere, deren Reise in ein Gelbfiebergebiet unbedingt erfolgen muss, gegen Gelbfieber geimpft werden.

In der Stillperiode sind alle Impfungen möglich. Bei der Schafblatternimpfung (Varizellenimpfung) liegen keine Erfahrungen vor.

Nach „Impfplan für Österreich 2006“
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